E-Rechnung Gesetz 2025
Leitfaden für mittelständische Unternehmer

Ab 2025 gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland.
Alles zu Gesetz, GoBD, DSGVO & EN 16931 - kompakt erklärt für Unternehmer.

Seit dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die E-Rechnung-Pflicht für Unternehmen – ein entscheidender Schritt für alle Unternehmen. Die Regelungen basieren auf der EN 16931 und betreffen damit nicht nur Großkonzerne, sondern auch kleine und mittlere Betriebe. Doch mehr als 80% der Unternehmen sind noch nicht in der Lage E-Rechnungen bei Versand und Empfang im richtigen Format zu verarbeiten.
Wer jetzt handelt, kann Risiken vermeiden und von effizienteren Abläufen profitieren.
Auf dieser Seite erfahren Sie, was die E-Rechnungspflicht 2025 konkret bedeutet, welche gesetzlichen Grundlagen gelten (GoBD, DSGVO, Wachstumschancengesetz) und wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher vorbereiten. Zusätzlich bieten wir hilfreiche Quellen, praktische Tipps und persönliche Beratung.

E-Rechnung Pflicht 2025: Das müssen Unternehmen wissen

Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) auszustellen und zu empfangen. Grundlage ist die EN 16931, verankert im Wachstumschancengesetz. Die GFG SEIBT AG erklärt Ihnen die wichtigsten rechtlichen Vorgaben, zeigt die Verbindung zu GoBD, DSGVO, XRechnung, ZUGFeRD und gibt praxisnahe Tipps für eine rechtssichere Umsetzung.

Wichtig: Ab dem 1.1.2027 sind alle Unternehmen im B2B Bereich betroffen. Die Zeit läuft und es droht finanzieller Schaden, wenn nicht rechtzeitig gehandelt wird. Aber wie und warum, das erklären wir hier.

Rechtliche Grundlagen im Überblick

GoBD – Ordnungsmäßige Buchführung

Die GoBD geben vor, wie digitale Belege aufbewahrt und verarbeitet werden müssen. Mit der E-Rechnungspflicht steigt die Bedeutung von revisionssicherer Archivierung und DMS-Lösungen. Hier ist schon seit 1.1.2025 geregelt, dass Rechnungen die als PDF eingehen in einem Datenbanksystem erfasst werden müssen, das die Unveränderbarkeit sichert, die Bearbeitung protokolliert und den Zugriff zentral ermöglicht.
Details hier: https://gfgseibt.de/gobd/

 

DSGVO – Datenschutz bei Rechnungsdaten

Rechnungen enthalten personenbezogene Daten. Die Verarbeitung in elektronischer Form muss DSGVO-konform erfolgen – von der sicheren Speicherung bis zum Zugriffsschutz. Es muss eindeutig nachvollziehbar geregelt sein, wer wann welche Daten sehen und bearbeiten darf.

Siehe auch: https://gfgseibt.de/compliance/

 

EN 16931 – Europäische Norm für E-Rechnungen

Die technische Basis der Pflicht bildet die EN 16931. Sie sorgt für einheitliche Strukturen in der EU und ist Grundlage für XRechnung und ZUGFeRD. Allerdings können die einzelnen Länder eigene Formate unter dieser Norm bilden, wenn sie damit übereinstimmen. Auch die Übertragungswege können länderspezifisch festgelegt werden. So wird die EN leider nicht zum einheitlichen generellen Standard, sondern es müssen viele Parameter berücksichtigt werden.

Aber das ist kein Problem, wenn man die richtigen Partner hat.

Gleich vorab: Ein einzelnes ERP-Programm wird diese Vielfalt kaum abbilden können.
Mehr lesen: https://gfgseibt.de/en16931/

XRechnung und ZUGFeRD – Formate im Vergleich

Unternehmen haben in Deutschland die Wahl zwischen verschiedenen Standards:

  • XRechnung: Pflichtformat für die öffentliche Verwaltung in Deutschland
  • ZUGFeRD: Kombination aus strukturierter XML-Datei und PDF – ideal für KMU

Details in unserem Fachbeitrag: https://gfgseibt.de/xrechnung/ und https://gfgseibt.de/zugferd/

Wachstumschancengesetz und E-Rechnung-Pflicht

Das Wachstumschancengesetz bildet die generelle gesetzliche Grundlage. Es definiert in einem Bereich die Fristen, Übergangsregelungen und Sanktionen bei Nichteinhaltung.
Details: https://gfgseibt.de/wachstumschancengesetz/

FAQ zur E-Rechnungspflicht 2025

Wann gilt die Pflicht?
Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen in Deutschland elektronische Rechnungen ausstellen und empfangen.

Welche Formate sind zulässig?
XRechnung (verpflichtend für öffentliche Verwaltung) und ZUGFeRD.

Was passiert bei Nichtumsetzung?
Rechnungen, die nicht EN 16931-konform sind, gelten nicht als ordnungsgemäß. Es drohen Rückweisungen und steuerliche Risiken.

In unserem speziellen Blogartikel: https://gfgseibt.de/erechnung-fragen finden sie noch viele weitere antworten zu dem Thema.

Auch wichtige Klarstellungen zu vielen aktuellen „Fehlannahmen“, die aktuell kursieren.

Was bedeutet die E-Rechnungspflicht ab 2025?

Die E-Rechnungspflicht betrifft alle Unternehmen, die in Deutschland Geschäfte tätigen und Rechnungen im Bereich B2B und B2G ausstellen – unabhängig von Größe oder Branche. Rechnungen müssen künftig in einem strukturierten elektronischen Format (z. B. XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt, übermittelt und verarbeitet werden. Ausnahmen gelten nur bis 31.12.2026 für Unternehmen unter 800.000 € Jahresumsatz und für kleinbelege wie Tickets oder Fahrkarten.
Mehr Infos in unserem Beitrag: https://gfgseibt.de/erechnung/

XRechnung und ZUGFeRD – Formate im Vergleich

Unternehmen haben in Deutschland die Wahl zwischen verschiedenen Standards:

  • XRechnung: Pflichtformat für die öffentliche Verwaltung in Deutschland
  • ZUGFeRD: Kombination aus strukturierter XML-Datei und PDF – ideal für KMU

Details in unserem Fachbeitrag: https://gfgseibt.de/xrechnung/ und https://gfgseibt.de/zugferd/

Praktische Umsetzung für Unternehmen bei der E-Rechnung-Pflicht

E-Rechnung prüfen & verarbeiten

Damit E-Rechnungen rechtssicher verarbeitet werden können, sind OCR-Technologien, DMS-Systeme und Schnittstellen zu ERP/Buchhaltung entscheidend. Die GFG SEIBT AG kann das alles zur Verfügung stellen, von der Hardware über die Software, bis hin zu kompletten Prozessen.
Vertiefung: https://gfgseibt.de/erechnung-pruefen/

 

Erfahrungen aus der Praxis

Viele Unternehmen haben die Umstellung bereits begonnen – von automatisierter Belegprüfung bis zur Integration in bestehende Systeme. Erste Informationen liegen vor. Aktuell sind ca. 90% aller XML-Datensätze in eRechnungen noch fehlerhaft. Davon die meisten so sehr, dass sie eigentlich abzulehnen sind, weil sonst der Vorsteuerabzug entfällt.
Beispiele: https://gfgseibt.de/erechnung-praxis/

CTC und internationale Entwicklungen

Nicht nur Deutschland, auch andere Länder setzen zunehmend auf Continuous Transaction Controls (CTC). Ein Blick über die Grenzen lohnt, um vorbereitet zu sein. Vor allem die permanente Überwachung der Transaktionen von Rechnungen im In- und Ausland ist Grundlage. Das ist auch der Grund, dass der bisherige Rechnungsversand per Mail in absehbarer Zeit nicht mehr möglich sein wird. Zu viele Risiken und eine völlig unkontrollierte Weitergabe machen das unmöglich.
Lesetipp: https://gfgseibt.de/ctc/

Was kommt statt dem Mailversand?

In Zukunft müssen die Rechnungsdaten zeitgleich an den Kunden und an die Finanzämter übertragen werden. Dabei ist der Übertragungsweg zu überwachen und Versand und Empfang zu protokollieren. Die Rechnungsdaten im XML-Format müssen gegen Zugriff und Veränderung geschützt werden. Innerhalb Europas müssen deutsche E-Rechnungsformate (ZUGFeRD, XRechnung) vor Übergabe an den Kunden im Ausland in die vor Ort gültigen Landesformate umgewandelt werden. Auch der Weg der Übertragung ist in jedem Land eventuell unterschiedlich und muss berücksichtigt werden. Das ist nur über zentrale Portale möglich, wie das TRAFFIQX Portal. Über Ricoh IDX als Provider in diesem Portal können wir als GFG SEIBT AG heute schon Kunden an das Portal anbinden. Erst dann ist man für die Zukunft bestens vorbereitet.
Mehr zum TRAFFIQX-Portal hier: https://gfgseibt.de/traffiqx/

Fazit: Jetzt handeln und rechtssicher vorbereiten

Die E-Rechnungspflicht 2025 ist eine Chance zur Digitalisierung, bringt aber auch rechtliche und organisatorische Anforderungen. Mit der Unterstützung der GFG SEIBT AG stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen GoBD-, DSGVO- und EN 16931-konform aufgestellt ist – praxisnah, rechtssicher und zukunftsorientiert.

Bedenken Sie: Bis 31.12.2026 müssen 3,4 Millionen deutsche Unternehmen der E-Rechnung-Pflicht vollständig nachkommen. Dann gibt es keine Ausnahmen mehr im Bereich B2B und B2G. Die Zeit rennt davon.

So unterstzützt die GFG SEIBT AG Ihr Unternehmen:

  • Individuelle Beratung zu GoBD, DSGVO, EN 16931 und Compliance
  • Technische Lösungen: Scanner, Multifunktionsgeräte, DMS-Systeme, Cloudlösungen
  • Schulungen & Wissenstransfer für Mitarbeiter
  • „Keine Lösung – kein Honorar“: Sie zahlen nur, wenn wir gemeinsam Ihre passende Lösung finden

Weiterführende Links

FAQ zur E-Rechnungspflicht 2025 für KMU in Bayern

Ab wann gilt die E-Rechnungspflicht in Deutschland?

Seit dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen im B2B-Bereich auszustellen und zu empfangen. Grundlage ist die europäische Norm EN 16931. Bis Ende 2026 gibt es Übergangsfristen für kleinere Unternehmen unter 800.000 € Jahresumsatz und Papierrechnungen und PDF sind als Ausnahmen erlaubt. Ab dem 1. Januar 2027 gibt es keine Ausnahmen mehr. Wer nicht rechtzeitig umstellt, riskiert steuerliche Nachteile und Zahlungsprobleme.

Welche E-Rechnungsformate sind erlaubt?
Was passiert, wenn ich die E-Rechnungs-Pflicht nicht einhalte?
Gelten die GoBD auch für E-Rechnungen?
Welche Rolle spielt die DSGVO bei der E-Rechnung?
Was ist die EN 16931 und warum ist sie wichtig?
Muss ich meine Rechnungen künftig über ein Portal versenden?
Muss ich meine Rechnungen künftig über ein Portal versenden?
Warum ist der E-Rechnungsversand per E-Mail künftig ein Risiko?
Muss mein ERP-System E-Rechnungen automatisch verarbeiten können?
Welche Übergangsfristen gelten für KMU?
Was muss ich bei der Betriebsprüfung beachten?
Was ist der Unterschied zwischen XRechnung und ZUGFeRD?
Welche Vorteile bringt die E-Rechnungspflicht für Unternehmen?
Welche Rolle spielt die GoBD-Verfahrensdokumentation?ehmen?
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