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Die Wahrheit über eRechnungen: Wenn der XML-Datensatz-eRechnung nicht korrekt ist. (Teil 1)

Die unsichtbare Rechnung

Der entscheidende Punkt wird häufig übersehen:
Bei einer eRechnung ist steuerlich ausschließlich der XML-Datensatz-eRechnung relevant – nicht die PDF-Ansicht.

Gerade bei ZUGFeRD-Rechnungen entsteht ein trügerisches Gefühl von Sicherheit.
Die PDF sieht korrekt aus, alle Beträge stimmen, die Rechnung lässt sich lesen und ablegen. Doch das PDF ist lediglich eine Visualisierung. Die eigentliche Rechnung ist der XML-Datensatz-eRechnung im Hintergrund. Und der muss exakt EN16931 und der entsprechenden Umsetzung in Deutschland entsprechen

Begriffserklärung: Was ist ein XML-Datensatz?

XML (Extensible Markup Language)ist ein strukturiertes Datenformat, das Informationen maschinenlesbar abbildet.
Bei einer eRechnung enthält der XML-Datensatz sämtliche steuerlich relevanten Pflichtangaben – strukturiert, codiert und normiert. Der Datensatz ist im PDF zunächst nicht sichtbar. ERst bei Ansicht der Anhänge erkannt man den im PDF integrierten Datensatz.

Während Menschen eine PDF lesen, „lesen“ ERP-Systeme, Portale und Finanzverwaltungen ausschließlich den XML-Datensatz. Fehlt dort eine Angabe oder ist sie falsch codiert, gilt die Rechnung formal als fehlerhaft – selbst wenn sie optisch perfekt erscheint. Die Verarbeitung wird abgebrochen, Fehlerprotokolle ausgegeben, manuelle Eingriffe sind nötig – und es kann sein, dass die Rechnung nicht mehr zum #Vorsteuerabzug berechtigt ist.

Begriffserklärung: Was bedeutet EN 16931?

EN 16931ist die europäische Norm für elektronische Rechnungen. Sie definiert, welche Datenfelder verpflichtend sind und wie sie strukturiert sein müssen. DAs ist keine deutsche „Erfindung“, das gilt europaweit.

Diese Norm bildet die Grundlage für:

  • XRechnung
  • ZUGFeRD (Profil EN16931)
  • viele nationale eRechnungsformate innerhalb der EU

Wer von dieser Struktur abweicht, stellt keine normkonforme eRechnung aus.

Warum fällt das aktuell kaum auf?

Der Grund ist einfach – und gefährlich zugleich:

  • In Deutschland existieren derzeit noch keine verpflichtenden zentralen Portale, die das unnachgiebig prüfen und reklamieren würden.
  • Viele Unternehmen prüfen nur visuell
  • Automatische XML-Validierungen fehlen
  • ERP-Systeme interpretieren Normen unterschiedlich

Solange keine automatisierte Prüfung erfolgt, bleibt der Fehler unentdeckt.

Doch er bleibt vorhanden.

Begriffserklärung: Was regelt § 14 UStG?

§ 14 Umsatzsteuergesetz definiert die Anforderungen an eine ordnungsgemäße Rechnung.
Seit Einführung der eRechnungspflicht muss das elektronische Format der europäischen Norm entsprechen. Aber eben auch dem UStG. Auch diese Angaben müssen alle enthalten sein.

Fehlen Pflichtangaben wie:

  • Leistungsdatum
  • Steuerkennzeichen
  • eindeutige Identifikationsdaten

liegt keine ordnungsgemäße Rechnung vor.

Jetzt Termin für eine kostenlose Erstberatung vereinbaren:

Im Rahmen der Erstberatung ermitteln wir Ihren aktuellen Status und den unmittelbaren Handlungsbedarf und analysieren welche technischen und organisatorischen Optionen angezeigt sind. Außerdem erstellen wir einen realistischen Fahrplan damit Sie bis spätestens 31.12.2026 auf E-Rechnung umstellen können.

norbert-seibt

Hier schreibt:
Norbert Seibt
Dokumentenmanager, Heilpraktiker, Unternehmer

Heilpraktiker und Dokumenten-Manager? Ein nur scheinbarer Widerspruch! Die Vision unseres Unternehmens ist seit Anbeginn die Arbeit im Büro zu erleichtern. Deshalb beschäftigen wir uns mit modernsten Möglichkeiten der Büroautomation. Aber im Mittelpunkt stehen immer die Menschen, die in den Büros arbeiten: Wir wollen für mehr Arbeitszufriedenheit sorgen, die dann in Folge auch zu mehr Effizienz führt. Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter.

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