Hier finden Sie Beiträge zum Thema:
Das Wachstumschancengesetz im vorliegenden Entwurf des BFM schreibt die eRechnung ab 2025 als Standardformat in der Rechnungsstellung vor. Das hat Folgen.
Weiterlesen ...Sie brauchen Unterlagen überall schnell verfügbar, sicher archiviert und möglichst einfach abgelegt? Dann informieren Sie sich über den UTAX Cloud Information Manager.
Weiterlesen ...Ein unabhängiges Dokumentenmanagement ist wichtiger denn je und bringt Unternehmen bei der Digitalisierung wirklich voran. Warum Unabhängigkeit so wichtig ist und weitere grundlegende Fragen zum Thema.
Weiterlesen ...In diesem digital-technischen Umfeld möchte ich, Norbert Seibt, ein persönliches Statement zu einem Thema abgeben, das oft übersehen wird. Digitale Transformation und Psychologie scheinen auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun zu haben. Aber nach meiner Erfahrung ist die Psychologie, die innere Welt des Menschen, ein ganz wesentlicher Aspekt, den es in diesen Zeiten […]
Weiterlesen ...CTC Continuous Transaction Control ist eine Technologie, die schon in einigen Ländern genutzt wird, um Rechnungsdaten in Echtzeit an die Finanzbehörden zu melden. Nun wird es auch in Europa verstärkt zum Einsatz kommen. Jetzt schon vorbereiten und sicher durch die nächsten Jahre kommen.
Weiterlesen ...Das Wachstumschancengesetz im vorliegenden Entwurf schreibt die eRechnung als Standardformat in der Rechnungsstellung vor. Das hat Folgen.
Weiterlesen ...Der digitale Austausch von Dokumenten zwischen Unternehmen in Europa wird einheitlich geregelt. Mit TRAFFIQX und RICOH IDX sind Sie auf der sicheren Seite.
Weiterlesen ...Mit Boost Your Office starten Sie in Ihrem Unternehmen den Erfolgs- und Umsatzbooster. Informieren Sie sich über die Chancen.
Weiterlesen ...Fachkräftemangel ist ein essentielles Problem der deutschen Wirtschaft. Ein modernes Dokumentenmanagement begegnet dem Problem effektiv und schnell. Wie das geht erfahren Sie hier.
Weiterlesen ...Bei Baurechnungen kommt es regelmäßig zu Rechnungskürzungen durch Bauunternehmen. Soweit der leistende Unternehmer die Rechnungskürzung anerkennt, erfolgt eine „automatische“ Berichtigung der umsatzsteuerlichen Bemessungsgrundlagen nach § 17 UStG. Eine Gutschrift des leistenden Unternehmers ist hierfür ausdrücklich nicht erforderlich. Ist die Rechnung Bestandteil eines Gewerkes, gilt es natürlich den Überblick zu behalten, was bezahlt, was verbucht und was noch offen ist.
Weiterlesen ...