Am 17.11.2023 passierte des Wachstumschancengesetz den Bundestag und wird Mitte Dezember im Bundesrat besprochen.
Die elektronische Rechnung wird zur Pflicht. Im Wachstumschancengesetz ist sie bereits beschrieben, aber bisher nur in Fachkreisen kommuniziert. Nicht nur in Deutschland, sondern EU-weit. Laut Gesetzgeber soll das Gesetz Unternehmen stärken und wettbewerbsfähiger machen. Der eigentliche Grund dürfte jedoch ein anderer sein.
Das „Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz)“ soll laut einer Veröffentlichung vom 16.10.2023 folgendes erreichen: Mit dem Wachstumschancengesetz werden zielgerichtete Maßnahmen ergriffen, die die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessern und Impulse setzen, damit Unternehmen dauerhaft mehr investieren und mit unternehmerischem Mut Innovationen wagen können. Dies ist wichtig, um die Transformation unserer Wirtschaft zu begleiten sowie die Wettbewerbsfähigkeit, die Wachstumschancen und den Standort Deutschland zu stärken.
Quelle: Bundesfinanzministerium (https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Gesetzestexte/Gesetze_Gesetzesvorhaben/Abteilungen/Abteilung_IV/20_Legislaturperiode/2023-09-08-WtChancenG/0-Gesetz.html)
Mehrwertsteuerbetrug aktiv bekämpfen – 134 Mrd. Euro stehen auf dem Spiel
Allein in Deutschland klafft im Jahr 2019 eine Mehrwertsteuerlücke von 23 Milliarden Euro. In der gesamten EU spricht man sogar von 134 Mrd. Ein erheblicher Teil dieser Einnahmeverluste ist auf Mehrwertsteuerbetrug und -hinterziehung zurückzuführen. Mit der Initiative ViDA (VAT in the digital age) will die EU-Kommission das Mehrwertsteuerrecht modernisieren, um den Mehrwertsteuerbetrug in der EU wirksamer zu bekämpfen und gleichzeitig die Kosten der Unternehmen für die Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten zu senken. Das Wachstumschancengesetz der Bundesregierung soll dem Rechnung tragen.
Andere EU-Staaten sind schon weiter
Italien hat es vorgemacht, und jetzt ziehen alle EU-Länder nach. Jedes EU-Land setzt das Verfahren ähnlich, aber nicht identisch um. In Deutschland ist es im sogenannten Wachstumschancengesetz geregelt – dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Steuergerechtigkeit. Im Gegensatz zu den meisten anderen EU-Ländern führt die Bundesrepublik die verpflichtende E-Rechnung und die Meldeplattform für das Echtzeit-Reporting der digitalen Umsatzsteuer-Meldepflicht und Continuous Transaction Control (CTC) stufenweise ein. Dadurch entsteht ein mehrstufiger Übergangsprozess, der den Unternehmen hilft, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen. Dennoch wird den Unternehmen dringend empfohlen, sich frühzeitig zu informieren und die eigenen Möglichkeiten auf den Prüfstand zu stellen.
Folgende Meilensteine gibt es für nahezu alle Unternehmen in Deutschland zu erreichen und werden mit dem Wachstumschancengesetz festgelegt:
• Ab 2025 wird der Vorrang der Papierrechnung aufgehoben. Zwar können bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin Papierrechnungen und PDFs per E-Mail ausgetauscht werden, aber jedes Unternehmen ist ab diesem Zeitpunkt verpflichtet, vollwertige elektronische Rechnungen empfangen und verarbeiten zu können. Dieser weiche Übergang ist vorgesehen, um die unternehmensinternen Voraussetzungen für den nächsten Meilenstein zu schaffen. (siehe Grafik, Punkt 1.)
• Ab 2026 sind nur noch elektronische Rechnungen gesetzeskonform. Das bedeutet, dass Unternehmen nur noch elektronische Rechnungen nach der gültigen Norm EN 16931 versenden dürfen. Die Voraussetzung, dass der Empfänger diese Rechnungen auch empfangen und verarbeiten kann, muss bis zu diesem Zeitpunkt erfüllt sein. (Siehe Grafik, Punkt 2.)
• Danach soll die staatliche Plattform in Betrieb genommen werden, die die gemeldeten Rechnungsdaten, insbesondere die Umsatzsteuerdaten, entgegennimmt und verarbeitet. Auch der Rechnungsempfänger muss den Verarbeitungsstatus an diese Plattform melden. Vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen können dann nur noch die Umsatzsteuer geltend machen, die auch tatsächlich an die Behörden gemeldet wurde. Ein sich selbst kontrollierendes System soll so für mehr Steuerehrlichkeit sorgen.
Ausnahmen bestehen nach derzeitigem Stand für Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz unter 800.000 Euro und Rechnungen unter 250 Euro bzw. umsatzsteuerfreie Rechnungen. Darüber hinaus gibt es längere Übergangsfristen für EDI-Prozesse, da diese in einigen Branchen, wie z.B. dem Großhandel und der Automobilindustrie, hoch integriert und ein wesentlicher Bestandteil der Wertschöpfungskette sind.

Aktualisierungen aus dem Beschluss des Bundestages vom 17.11.2023
1️⃣ Der 01.01.2025 steht nach wie vor und die Annahme einer #elektronischen #Rechnung gemäß #EN16931 ist für ALLE Unternehmen ohne deren Zustimmung verpflichtend ⚠
2️⃣ Für den Versand gibt es längere Übergangsfristen!
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz i.H.v. über 800.000,00€ gilt die Verpflichtung zum 01.01.2027, für alle anderen ab 01.01.2028 🗓
3️⃣ Die Tür für #EDI wurde weiter geöffnet und damit auf die Kritik aus der Wirtschaft reagiert!
Eine Weiterverwendung ist möglich, wenn diese […der CEN-Norm EN 16931 entspricht oder mit ihr kompatibel ist.]
Mehr zur CEN-Norm EN 16931 in unserem separaten Blog.
Weshalb sollten Unternehmen das Wachstumschancengesetz ernst nehmen?
PDF per E-Mail ist keine elektronische Rechnung mehr. In Zukunft handelt es sich um einen Datensatz, der der Norm EN 16931 entsprechen muss. Dies stellt Unternehmen vor die Herausforderung, dass Informationen, die bisher nicht oder zumindest frei interpretierbar vorhanden waren, nun genau definiert werden müssen. Beispiele hierfür sind Rabatte und Zuschläge auf Positionsebene oder unterschiedliche Mehrwertsteuersätze innerhalb einer Rechnung. All dies muss nun einer bestimmten Struktur entsprechen. Allein dies führt erfahrungsgemäß zu Abstimmungsaufwand.
Darüber hinaus existieren bereits nationale und internationale Netzwerke und Dienstleister für den elektronischen Dokumentenaustausch, über die die jeweiligen Empfänger adressiert werden können. So erfreut sich z.B. PEPPOL einer zunehmenden Verbreitung in Deutschland, den Benelux-Staaten und den skandinavischen Ländern, aber auch in Asien. Darüber hinaus nutzen immer mehr Unternehmen Einkaufsplattformen, die ebenfalls mit elektronischen Belegen arbeiten. Und schließlich müssen elektronische Rechnungen gemäß GoBD bereits heute auch elektronisch archiviert werden. All dies spielt eine immer größere Rolle. Denn damit lassen sich auch relevante Prozesskosten einsparen. In der Automatisierung von Dokumentenprozessen liegt daher ein oft ungenutztes Potenzial zur Prozessoptimierung und Automatisierung. Sogar Wettbewerbsvorteile können realisiert werden.
Was sollten Unternehmen also jetzt tun?
Unternehmen sind gut beraten, sich kompetente Unterstützung zu holen. Ein so genannter E-Invoicing Provider ist dabei die Lösung, die von der Beratung über die Analyse der Gegebenheiten bis hin zur schrittweisen Umsetzung kosteneffizient und nachhaltig sein kann. Besonderes Augenmerk bei der Auswahl des richtigen Partners liegt neben der Kostenstruktur vor allem auf dem bereits vorhandenen Anwenderkreis und der Anzahl der bereits vorhandenen Anbindungen an weitere Plattformen und Dienstleister. Darüber hinaus sollte die Möglichkeit bestehen, seine Geschäftspartner auf einfache Art und Weise anzubinden und möglichst viele Möglichkeiten zur sicheren Übertragung zu bieten. Dann hat man als Unternehmen auch gleich einen weiteren Baustein zur Cybersicherheit umgesetzt.
Wir empfehlen RICOH IDX (Intelligent Data Exchange)
Als Fachhandelspartner von RICOH empfehlen wir in diesem Fall ganz klar „RICOH IDX“. Es kann ohne Änderungen an bestehenden Systemen eingesetzt werden und verfügt über ein sehr breites Portfolio an optionalen Modulen und Möglichkeiten, die zudem sehr individuell an die eigenen Gegebenheiten angepasst werden können. RICOH IDX ist Teil des TRAFFIQX®-Netzwerks, das seit vielen Jahren die Basis für den sicheren elektronischen Austausch von Geschäftsdokumenten bildet. Entsprechend hoch ist die Zahl der Anwender. Als Partner an Ihrer Seite und mit RICOH IDX als Werkzeug bringen wir Sie zuverlässig von Meilenstein zu Meilenstein. Und die Automatisierung Ihrer Dokumentenprozesse inklusive der Herausforderungen von heute und morgen ist gesichert!
Mehr zum Traffiqx-Netzwerk und RICOH IDX in unserem separaten Blog.
Mit anschaulichen Videos erklären wir Ihnen die technischen Möglichkeiten, wie Sie heute starten können, um in den nächsten Jahren immer sofort mit den richtigen Technologien zu arbeiten. Investieren Sie nicht in Insellösungen und überteuerte „Schnittstellen“.
Alle Angaben basieren auf den derzeit bekannten Gesetzesentwürfen und Diskussionen. Klarheit über die Termine und Rahmenbedingungen wird nach der Veröffentlichung des Wachstumschancengesetzes voraussichtlich im Dezember 2023 bestehen.
In 2 Minuten Ihren Wunschtermin vereinbaren:
Sie wollen mehr zum Thema wissen?
Sie wollen die neuen Chancen der eRechnung für Ihr Unternehmen nutzen?
Dann hier zum Wunschtermin. Wir sind für Sie da.