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GFG-SEIBT-27-Fördermittel Digitalisierung

Fördermittel Digitalisierung

Fördermittel Digitalisierung nutzen, um jetzt die richtigen Maßnahmen anzugehen. Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung sind in den nächsten Jahren unerlässlich, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten. Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.

Die wichtigsten Informationen haben wir für Sie zusammengefasst. Ein wesentlicher Unterschied ist, dass sich das bayerische Förderprogramm nur an gewerbliche Unternehmen richtet. Freiberufler haben nur die Möglichkeit, sich bei „Digital Jetzt“ des Bundes zu bewerben. Beim Digitalbonus Bayern sind maximal 50% bis zu einer maximalen Fördersumme von 10.000 € möglich. Bei „Digital Jetzt“ des Bundes bis zu 40% bis max. 50.000 € Fördersumme.

Wichtig: Erst beantragen und dann beginnen!

Es gibt verschiedene Förderprogramme Digitalisierung, mit denen zum einen das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und zum anderen das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mittelständischen Unternehmen konkrete finanzielle Mittel zur Verfügung stellen. Die beiden Förderprogramme unterscheiden sich in einigen Details und in der Abwicklung. Wir haben zwei wesentliche herausgegriffen.

Fördermittel Digitalisierung des Bundes: „Digital Jetzt“

Um mittelständischen Unternehmen die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetrieben und Freien Berufen – zu fördern. Die Zuschüsse können beantragt werden bei

Investitionen in digitale Technologien
Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.

Wer kann beantragen?

Mittelständische Unternehmen aller Branchen (inkl. Handwerk und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, z.B. Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Qualifizierung von Mitarbeitern.

Wichtige Voraussetzungen

Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition getätigt wird. Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht begonnen worden sein.
Es muss in der Regel innerhalb von zwölf Monaten nach Bewilligung durchgeführt werden.
Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.

Grundlagen für den Förderantrag

Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser

  • beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
  • erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
  • zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
  • stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.

Was wird gefördert?

Das Programm enthält zwei Fördermodule.

Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.

Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Veränderungen im Unternehmen. Diese Investitionen sind vom Antragsteller konkret zu benennen. Hierzu zählen insbesondere Hard- und Software, die die interne und externe Vernetzung des Unternehmens fördern, z.B. unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.

Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.

Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Unternehmens verbessern – insbesondere zur Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie zu IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz allgemein zum digitalen Arbeiten und den dafür notwendigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für Digital Jetzt in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?

Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.

Höhe der Fördermittel Digitalisierung

Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen in Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerke bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme von Modul 1 und 2 beträgt die Mindestfördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 3.000 Euro.

Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:

  • Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
  • Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
  • Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.

Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.

Wichtige Links zu dem Programm „Digital Jetzt“

Informationen zum Programm

Die wichtigsten Fragen (FAQ)

Das Antragstool

Musterantrag

Fördermittel Digitalisierung des Freistaats: Digitalbonus Bayern

Förderprogramm des Freistaats Bayern für in Bayern ansässige Unternehmen. Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern kleine Unternehmen dabei unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen die Digitalisierung durch Hard- und Software sowie die Verbesserung der IT-Sicherheit.

Wer kann beantragen?

Antragsberechtigt sind kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einer Betriebsstätte im Freistaat Bayern. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte durchgeführt wird.

Als Gewerbebetrieb gilt ein Betrieb gewerblicher Art im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind jedoch nicht antragsberechtigt, auch wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.

Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die

  • weniger als 50 Mitarbeiter und
  • einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

Wichtige Voraussetzungen

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits ein rechtsverbindlicher Auftrag erteilt oder eine Dienstleistung in Auftrag gegeben wurde (auch mündlich). Nach dem Absenden des elektronischen Antrags erhalten Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail. Diese berechtigt Sie, ab diesem Zeitpunkt auf eigenes Risiko mit der Maßnahme zu beginnen. Sie müssen nicht auf den Bewilligungsbescheid warten.

Grundlagen für den Förderantrag

Es empfiehlt sich, folgende Informationen bereit zu halten:

  • Unternehmensdaten (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Bilanzsumme) des antragstellenden Unternehmens (I.4)
  • De-minimis-Bescheinigungen für den gesamten Unternehmensverbund
  • Finanzierungsplan (III.6)
  • Angebot(e) externer Dienstleister (III.7)

Was wird gefördert?

Die Verbesserung bestehender Produkte, Prozesse und Dienstleistungen ist förderfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf den neuesten Stand gebracht wird.

Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen zugeschnittene Lösungen oder die entsprechende Anpassung einer Standardlösung förderfähig. Förderfähig sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen, sofern am Ende eine Zertifizierung (z.B. nach ISO 27001) erreicht wird.

Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.

Höhe der Fördermittel Digitalisierung

Digitalbonus Standard
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.

Digitalbonus Plus
Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.  

Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.

Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:

  • deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
  • hoher messbarer Mehrwert,
  • echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
  • Bedienung neuer Märkte,
  • betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
  • Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
  • signifikante Änderung von Prozessen

Wichtige Links zum „Digitalbonus Bayern“

Informationen zum Programm

Die wichtigsten Fragen (FAQ)

Antragstellung

Weiterführender Blogartikel:
Digitale Transformation in drei Schritten.

Digitale Transformation ist längst Grundlage für zukünftiges Arbeiten ebenso so wie für unser Zusammenleben und für unser ökologisches Verhalten. Mehr Informationen in der richtigen Menge zur rechten Zeit am richtigen Ort versetzen Menschen in die Lage richtige Entscheidungen zu treffen. Unsere schon lokale und weltweite Vernetzung kann hier nur funktionieren, wenn wir alle die drei Schritte in Richtung.

norbert-seibt

Hier schreibt:
Norbert Seibt
Dokumentenmanager, Heilpraktiker, Unternehmer

Heilpraktiker und Dokumenten-Manager? Ein nur scheinbarer Widerspruch! Die Vision unseres Unternehmens ist seit Anbeginn die Arbeit im Büro zu erleichtern. Deshalb beschäftigen wir uns mit modernsten Möglichkeiten der Büroautomation. Aber im Mittelpunkt stehen immer die Menschen, die in den Büros arbeiten: Wir wollen für mehr Arbeitszufriedenheit sorgen, die dann in Folge auch zu mehr Effizienz führt. Eine Win-Win-Situation für Unternehmen und Mitarbeiter.

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