Nutzen Sie Fördermittel Digitalisierung, um jetzt die richtigen Maßnahmen anzugehen. Investitionen in Digitalisierung und Automatisierung sind in den nächsten Jahren unabdingbar wichtig, um die Wettbewerbsfähigkeit eines Unternehmens zu erhalten. Digitale Technologien und Know-how entscheiden in der heutigen Arbeits- und Wirtschaftswelt über die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit von Unternehmen.
Wir haben die wichtigsten Informationen zusammengefasst. Wesentlicher Unterschied ist, dass im bayerischen Förderprogramm nur Gewerbebetriebe berücksichtigt sind. Freiberufler haben nur die Möglichkeit beim „Digital Jetzt“ des Bundes zu beantragen. Beim Digitalbonus Bayern sind maximal 50% bis max. 10.000 € Fördersumme zu bekommen. Beim „Digital Jetzt“ des Bundes bis zu 40% bis maximal 50.000 € pro Förderung.
Wichtig: Erst beantragen und dann beginnen!
Es gibt unterschiedlichste Fördermittel Digitalisierung, mit denen auf der einen Seite das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und auf der anderen Seite das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie mittelständische Unternehmen konkret mit finanziellen Mitteln ausstatten. Dabei unterscheiden sich die beiden Förderprogramme in einigen Details und in der Abwicklung. Wir haben zwei wesentlich herausgegriffen.
Fördermittel Digitalisierung des Bundes: „Digital Jetzt“
Um mittelständischen Betrieben die Umsetzung der Digitalisierung zu erleichtern, bietet das neue Förderprogramm „Digital Jetzt – Investitionsförderung für KMU“ finanzielle Zuschüsse, um entsprechende Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen – einschließlich Handwerksbetriebe und freie Berufe – anzuregen. Zuschüsse gibt es bei:
Investitionen in digitale Technologien
Investitionen in die Qualifizierung der Beschäftigten zu Digitalthemen.
Wer kann beantragen?
Mittelständische Unternehmen aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe) mit 3 bis 499 Beschäftigten, die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen, zum Beispiel Investitionen in Soft-/Hardware und/oder in die Mitarbeiterqualifizierung.
Wichtige Voraussetzungen
Das Unternehmen muss eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, in der die Investition erfolgt.
Das Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Förderbewilligung noch nicht begonnen haben.
Nach der Bewilligung muss es in der Regel innerhalb von zwölf Monaten umgesetzt werden.
Das Unternehmen muss die Verwendung der Fördermittel nachweisen können.
Grundlagen für den Förderantrag
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen beim Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen. Dieser
- beschreibt das gesamte Digitalisierungsvorhaben,
- erläutert die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen,
- zeigt den aktuellen Stand der Digitalisierung im Unternehmen und die Ziele, die mit der Investition erreicht werden sollen,
- stellt beispielsweise dar, wie die Organisation im Unternehmen effizienter gestaltet wird, wie sich das Unternehmen neue Geschäftsfelder erschließt, wie es ein neues Geschäftsmodell entwickelt und/oder seine Marktposition gestärkt wird.
Was wird gefördert?
Das Programm enthält zwei Fördermodule.
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Dieses Modul unterstützt Investitionen in Soft- und Hardware, insbesondere für die interne und externe Vernetzung des Unternehmens.
Gefördert werden Investitionen in digitale Technologien und damit verbundene Prozesse und Änderungen im Unternehmen. Diese Investitionen müssen vom Antragsteller konkret benannt werden. Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, zum Beispiel unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Dieses Modul unterstützt Unternehmen dabei, Beschäftigte im Umgang mit digitalen Technologien weiterzubilden.
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen. Weitere Informationen zu den Anforderungen an die Qualifizierungsmaßnahme finden Sie unter „Welche Qualitätsanforderungen muss ein Weiterbildungsanbieter für Digital Jetzt in Modul 2 erfüllen und wie weise ich diese nach?“.
Wichtig: Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Höhe der Fördermittel Digitalisierung
Die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro pro Unternehmen, bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken kann sie bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen betragen. In Modul 1 sowie bei kumulativer Inanspruchnahme der Module 1 und 2 beträgt die minimale Fördersumme 17.000 Euro, in Modul 2 liegt diese bei 3.000 Euro.
Der Förderzuschuss bemisst sich anteilig an den Investitionskosten des Unternehmens. Die Förderquote (in % der Investitionskosten) ist nach Unternehmensgröße gestaffelt:
- Bis 50 Beschäftigte: bis zu 40 %
- Bis 250 Beschäftigte: bis zu 35 %
- Bis 499 Beschäftigte: bis zu 30 %.
Somit erhalten kleinere Unternehmen einen etwas höheren prozentualen Zuschuss.
Wichtige Links zu dem Programm „Digital Jetzt“
Fördermittel Digitalisierung des Freistaats: Digitalbonus Bayern
Förderprogramm des Freistaats Bayern für hier ansässige Unternehmen. Mit dem Förderprogramm Digitalbonus will der Freistaat Bayern die kleinen Unternehmen unterstützen, sich für die Herausforderungen der digitalen Welt zu rüsten. Der Digitalbonus ermöglicht den Unternehmen, sich durch Hard- und Software zu digitalisieren und die IT-Sicherheit zu verbessern.
Wer kann beantragen?
Einen Antrag können kleine Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft stellen, die eine Betriebsstätte im Freistaat Bayern haben. Voraussetzung ist, dass die geförderte Maßnahme in dieser Betriebsstätte zum Einsatz kommt.
Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes. Unternehmen, die dieses Kriterium erfüllen, können grundsätzlich einen Digitalbonus beantragen. Freiberufler sind allerdings auch dann nicht förderfähig, wenn sie eine gewerbliche Rechtsform haben.
Kleine Unternehmen sind Unternehmen, die
- weniger als 50 Mitarbeiter und
- einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.
Wichtige Voraussetzungen
Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen haben. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Nachdem Sie den elektronischen Antrag abgeschickt haben, bekommen Sie automatisch eine Bestätigung per E-Mail. Diese erlaubt Ihnen, ab diesem Zeitpunkt mit der Maßnahme auf eigenes Risiko zu beginnen. Sie müssen nicht den Zuwendungsbescheid abwarten.
Grundlagen für den Förderantrag
Es empfiehlt sich, folgende Informationen bereit zu halten:
- Unternehmensdaten (Anzahl Beschäftigte, Jahresumsatz, Bilanzsumme) des antragstellenden Unternehmens (I.4)
- De-minimis-Bescheinigungen für den gesamten Unternehmensverbund
- Finanzierungsplan (III.6)
- Angebot(e) externer Dienstleister (III.7)
Was wird gefördert?
Eine Verbesserung von bestehenden Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ist dann zuwendungsfähig, wenn erstmals digitale Systeme eingesetzt werden oder der Digitalisierungsgrad auf neuesten Stand erhöht wird.
Bei Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind individuell auf das Unternehmen abgestimmte Lösungen oder die dahingehende Umstellung einer Standardlösung förderfähig. Es sind auch Maßnahmen zum Aufbau eines Informationssicherheitsmanagementsystems im Unternehmen zuwendungsfähig, soweit am Ende ein Zertifikat erreicht wird (z. B. nach ISO 27001).
Gefördert werden Ausgaben für Leistungen externer Anbieter einschließlich der zur Umsetzung der Maßnahme notwendigen IKT-Hardware und Software.
Höhe der Fördermittel Digitalisierung
Digitalbonus Standard
Bis zu 10.000 Euro Zuschuss für die Digitalisierung von Unternehmensbereichen und IT-Sicherheit.
Während der Laufzeit des Förderprogramms können Sie den Digitalbonus Standard für jeden Förderbereich einmal bekommen.
Digitalbonus Plus
Beim Digitalbonus Plus ist der Innovationsgehalt die maßgebliche Voraussetzung für eine Förderung.
Wichtig ist eine detaillierte Beschreibung des Innovationsgehalts und des Neuheitsgrads – idealerweise mit einer Abgrenzung zu bestehenden Lösungen, Besonderheit in Ihrem Unternehmen oder Ihrer Branche.
Sie können dabei auf folgende Kriterien eingehen:
- deutlich besserer Digitalisierungsgrad,
- hoher messbarer Mehrwert,
- echte Transformation (neues andersartiges Geschäftsmodell),
- Bedienung neuer Märkte,
- betrete mit digitalem Produkt/Dienstleistung Neuland,
- Produkt/Dienstleistung erhält durch den IKT-Einsatz völlig neue Einsatzmöglichkeiten oder Funktionalitäten,
- signifikante Änderung von Prozessen
Wichtige Links zum „Digitalbonus Bayern“